Haus verkaufen trotz laufendem Kredit

Sie können ein Haus oder eine Wohnung auch bei laufender Finanzierung verkaufen. Um Kosten durch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, sollten Sie sich darüber genau bei Ihrer Hausbank informieren. Eine weitere Möglichkeit ist, die Finanzierung auf Ihr nächstes Haus oder auf den Käufer zu übertragen, wenn dieser damit einverstanden ist. Wir von Mannlicher Immobilien unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Grundsätzlich: Ist es überhaupt möglich, ein Haus bei laufendem Kredit zu verkaufen?

Ja, grundsätzlich ist das immer möglich. Teilweise machen sie sogar den überwiegenden Teil aller Verkäufe aus, weil jüngere Hausbesitzer (unter 50) nur selten ein lastenfreies Haus verkaufen. Sie haben es selbst erst vor einigen Jahren erworben, die Finanzierung läuft aber oft über 25 bis 30 Jahre. Wenn Sie Ihr Haus mit laufendem Kredit verkaufen möchten, gibt es grundsätzlich drei Szenarien:

  • Sie lösen den Kredit aus der Verkaufssumme ab.
  • Sie kaufen eine neue Immobilie und übernehmen den laufenden Kredit auf diese Immobilie. Die Zustimmung der Bank hängt von der Bewertung der neuen Immobilie ab.
  • Der Käufer übernimmt Ihren Kredit. Die Zustimmung der Bank hängt von der Solvenz des Käufers ab.

Lohnt es sich, ein Haus bei laufendem Kredit zu verkaufen?

Diese Frage hat sehr viele Aspekte. Sie verkaufen ein Haus mit laufender Finanzierung, oft wegen eines Umzugs, einer privaten Angelegenheit oder wegen veränderter finanzieller Umstände. Beim Umzug beispielsweise aus beruflichen Gründen oder wegen einer privaten Trennung stellt sich meistens weniger die Frage, ob sich der Verkauf lohnt: Er ist einfach unumgänglich. Die Alternative wäre andernfalls eine Vermietung. Wenn Sie aber die Last durch die Hypothek nicht mehr tragen können oder wollen, beantwortet sich die Frage, ob sich der Verkauf lohnt, durch die Rechnung: Was sparen Sie in Zukunft durch günstigeres Wohnen? Kommen weitere Kosten durch eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zu? Weitere Aspekte sind der momentane Wert des Hauses und der Stand Ihrer Tilgung. Immobilien steigen zwar meist im Wert, doch sie verschleißen gleichzeitig. Vom Grundsatz her wird ein Haus im Laufe der Zeit nicht wertvoller, wenn es nicht regelmäßig renoviert und erneuert wird. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung!

Kann ich den Kredit auf eine Neufinanzierung übertragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die Bank möchte nichts weiter, als dass Sie Ihren Kredit wie vereinbart inklusive aller Zinsen tilgen. Sie wird sich natürlich Ihre neue Immobilie anschauen. Diese muss so werthaltig sein, dass sie den Kredit wert ist.

Mannlicher Immobilien: Immobilie verkaufen trotz laufendem Kredit

Kann ich meinen laufenden Hauskredit an den neuen Eigentümer übertragen?

Auch das ist möglich, doch es müssen zwei Parteien zustimmen: Ihre Bank und der Käufer. Wie erwähnt muss die Bank den Käufer als ausreichend solvent einschätzen. Es ist gar nicht schlecht, dass im Vorfeld überprüfen zu lassen. Sollte er nämlich überhaupt nicht solvent sein, brauchen Sie keinen Kaufvertrag abzuschließen. Beachten Sie jedoch, dass Banken unterschiedliche Einschätzungen zur Solvenz treffen. Darüber hinaus kann der Käufer sich wegen günstigerer Konditionen lieber für eine andere Bank entscheiden. So eine Verhandlung verlangt Fingerspitzengefühl, wir unterstützen Sie hier mit unserer jahrelangen Erfahrung professionell.

Vorfälligkeitsentschädigung - vorzeitige Rückzahlung

Definition Vorfälligkeitsentschädigung = Kosten für eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits (nur bei Krediten mit einem Fixzinssatz oder wenn eine Kündigungsfrist von höchstens 6 Monaten vereinbart wurde). Generell gilt, dass Sie als Kreditnehmer das Recht haben, den offenen Kreditbetrag zum Teil oder ganz zurückzuzahlen. Für Immobilienkredite entsprechen die gesetzlichen Bestimmungen über die vorzeitige Rückzahlung jenen des VKrG. Halten Sie sich an die vereinbarte Kündigungsregelung, darf keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. Für den Fall, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart und verrechnet werden. Für Verträge ab dem 11.06.2020 darf diese aber nicht höher sein als maximal 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrags. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen stellt die Kündigung des Kreditvertrags dar.

Quellen: 
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Mehr Informationen 
oesterreich.gv.at: Mehr Informationen

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