Immobilienverkauf bei Scheidung – darauf sollten Sie achten

Eine Scheidung bedeutet für Ehepartner meist schwierige Zeiten. Es geht dabei oft nicht nur um gefühlsmäßige Belastungen. Meistens spielt das gemeinsame Vermögen eine ganz besondere Rolle. Vor allem die gerechte Aufteilung des Eigentums sorgt bei den Partnern im Fall einer Scheidung oft für viel Aufregung. Oftmals ist ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie unausweichlich. Die Ursachen sind meist finanzielle Beweggründe. 

Wenn Ehepartner nicht etwas anderes vereinbart haben, gilt der gesetzliche Tatbestand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass es im Falle einer Scheidung zu einem sogenannten Zugewinnausgleich kommt, bei welchem für während der Ehezeit erworbene Güter eine finanzielle Angleichung vorgenommen wird. 

Die meisten Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel eine Immobilie, lassen sich nicht einfach so aufteilen. Die Partner müssen sich entsprechend einigen, wie mit dem Haus oder der Wohnung umgegangen wird, um diese finanziell gerecht aufzuteilen. Wenn eine Einigung jedoch nicht möglich erscheint, entscheidet im schlimmsten Fall ein Gericht, was jedoch meist mit hohen Kosten verbunden ist. 

Oft entscheiden sich Ehepartner, dass die gemeinsame Immobilie verkauft wird und der erzielte Erlös aufgeteilt wird. Der Erlös aus dem Verkauf wird in Abhängigkeit der Höhe der Eigentumsanteile auf die Partner aufgeteilt. Vorher müssen jedoch etwaige bestehende Kredite noch abbezahlt werden. 

Mannlicher Immobilien: Immobilienverkauf bei Scheidung - darauf sollten Sie achten

Wer sein/e Haus oder Wohnung verkaufen möchte, muss mit der Veräußerung nicht abwarten, bis die Scheidung in Klage gebracht wurde. Möglicherweise kann der Verkauf schon während des Trennungsjahres zweckmäßig sein, wenn abzusehen ist, dass eine Scheidung stattfinden wird. Der Verkauf einer Immobilie unter Zeitdruck bedeutet meistens, dass der erzielte Kaufpreis darunter leidet. Zudem werden meist für den bei einer Trennung anstehenden Ausgleich finanzielle Mittel benötigt, welche durch einen Verkauf bereits während des Trennungsjahres erzielt werden können. Nach Abschluss des Trennungsjahres ist jeder der Partner berechtigt, den Verkauf zu verlangen. Wenn der andere Ehepartner das nicht möchte, besteht zugleich die Möglichkeit, auf eine Erteilung des Einvernehmens zu klagen. 

Eine Auszahlung an den anderen Partner ist ebenfalls ein mögliches Szenario. Wenn einer der Ehepartner im Haus oder der Wohnung bleiben möchte, dann besteht die Möglichkeit, dass dieses übernommen wird und der Partner für den entsprechenden Eigentumsanteil ausbezahlt wird. 

Auch eine Teilungsversteigerung im Falle einer Scheidung ist eine Möglichkeit. Wenn keine Einigung erfolgt, dann gibt es die Möglichkeit, auf Antrag beim Gericht eine Teilungsversteigerung durchführen zu lassen. Die Immobilie wird dann durch das Vollstreckungsgericht versteigert. Hierbei bleibt der Verkaufserlös allerdings oftmals hinter jenem aus einem normalen Verkauf zurück. Dem Erlös einer Teilungsversteigerung werden zuerst die Sachverständigen- und Gerichtskosten entnommen. 

Aufteilung des Verkaufserlöses aus einem Immobilienverkauf

Nach dem Verkauf wird der Erlös auf die beiden Partner aufgeteilt. Dies erfolgt nach einer etwaigen Rückzahlung einer noch offenen Immobilienfinanzierung abzüglich der durch die Bank berechneten Vorfälligkeitsentschädigung. 

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Mannlicher Immobilien - Dr. Markus Mannlicher

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