Welche Kosten kommen beim Verkauf einer Immobilie auf mich zu?

Der Verkauf einer Immobilie kann Ihnen einiges einbringen. Es fallen jedoch auch Kosten an. In diesem Artikel erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie beim Immobilienverkauf rechnen müssen und was es dabei zu beachten gilt.

Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, welche sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer geschuldet wird. Es ist jedoch üblich, dass vertraglich vereinbart wird, dass nur der Käufer für die Grunderwerbsteuer aufkommt. In diesem Fall zahlen Sie als Verkäufer nichts für die Grunderwerbsteuer. Diese beläuft sich in aller Regel auf 3,5 Prozent des Kaufpreises. 

Immobilienertragsteuer

Wenn Sie mit dem Verkauf einer Immobilie Gewinn machen, müssen Sie die sog. Immobilienertragsteuer zahlen. Die Höhe der anfallenden Immobilienertragsteuer richtet sich nach dem Datum, an welchem sie das Grundstück entgeltlich erworben haben. Immobilien, welche vor dem 31.3.2002 gekauft wurden, gehören zu den sogenannten Altfällen. Bei Altfällen beträgt die Steuerbelastung effektiv 4,2 Prozent vom Verkaufserlös. Handelt es sich um eine Immobilie, welche nach 1987 umgewidmet wurde, müssen allerdings 18 Prozent vom Verkaufserlös versteuert werden, auch wenn es sich um einen Altfall handelt. Auf Immobilien, welche erst nach dem 31.3.2002 entgeltlich erworben wurden, fallen 30 Prozent Immobilienertragsteuer an; Bemessungsgrundlage ist hier der Verkaufserlös abzüglich tatsächlicher Anschaffungskosten.

Kosten für Anwälte und Notare

Für die Erstellung und die treuhändige Abwicklung des Kaufvertrages fallen erfahrungsgemäß zwischen 1% und 2% des Kaufpreises (zzgl. Barauslagen und 20% USt) an, welche üblicherweise auch vom Käufer zu bezahlen sind. Als Faustregel gilt, je mehr Aufgaben der Vertragserrichter und Treuhänder (= Notar oder Anwalt) zu übernehmen hat, desto höher ist das Honorar.  

Für die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer und die Lastenfreistellung (= Löschung bestehender Hypotheken) durch den Treuhänder werden erfahrungsgemäß € 300 bis € 400 (zzgl. 20% USt) verlangt, welche vom Verkäufer zu bezahlen sind, da diese Aufgaben im Interesse des Verkäufers zu erledigen sind.

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Provision für Immobilienmakler

Wird ein Makler mit der Abwicklung des Verkaufs einer Immobilie beauftragt, fallen für seine Tätigkeiten Kosten an. Die Provisionen für Immobilienmakler in Österreich sind abhängig von Kaufpreis. Dieser liegt in der Regel zwischen 3% und 4% des Verkaufspreises (zzgl. 20% USt).

Der Energieausweis

Der Verkäufer einer Immobilie ist in Österreich dazu verpflichtet, dem Käufer noch vor Vertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen. Dieser kann durch den Bauherrn oder Bauträger der Immobilie erstellt werden. Die Kosten für den Energieausweis trägt in der Regel der Verkäufer.

Fazit

Der Kosten sind immer abhängig von der Höhe des Kaufpreises. Immobilienbesitzer können auf folgender Webseite einen schnellen ersten Überblick über die voraussichtlichen Nebenkosten für den Verkauf ihrer Immobilie finden: https://durchblicker.at/kaufnebenkosten

Wir von MANNLICHER IMMOBILIEN beraten Sie zu diesem Thema gerne! 

(Bilder Quelle: Pixabay)

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