Grundstück verkaufen: Tipps & Ablauf

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Grundstück zu verkaufen, dann ist es immens wichtig, dass Sie sich zuvor über etliche Details informieren, wie etwa nach dem Verkehrswert sowie einer möglichen Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks. Selbstverständlich sind auch zahlreiche Unterlagen erforderlich, um einen Grundstücksverkauf erfolgreich zu gestalten. Dabei sollten die wichtigsten Dokumente zügig vorliegen, nur so kann ein geplanter Verkauf beschleunigt werden. Wir vom Team MANNLICHER IMMOBILIEN unterstützen Sie gerne bei der Realisierung des Verkaufs!

Ein Grundstücksverkauf ist relativ komplex und erfordert etliche Vorbereitungen. Daher ist die Zuhilfenahme von kompetenten und gut geschulten Experten stets von Vorteil. So gelingt Ihr Vorhaben bereits von Beginn an auf professionelle Art und Weise – denn grundsätzlich spielen beim Verkauf Ihres Grundstücks gute Marktkenntnisse und eine langjährige Erfahrung eine maßgebliche Rolle!

So gelingt der Grundstücksverkauf

Zu Beginn gilt es einiges zu beachten, dabei müssen u. a. zahlreiche Dokumente beschafft und Veranlassungen getroffen werden.

Im Bebauungsplan ist sogenanntes Bauerwartungsland und Rohbauland bereits als rechtsverbindlich ausgewiesen. Allerdings ist ein solches Grundstück noch nicht erschlossen. Damit fehlen beispielsweise die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom, ergo ein solches Grundstück kann daher noch nicht bebaut werden.

Von Bauland spricht man, wenn der von den Bauherren erwünschte Status erreicht ist und in diesem Fall auch tatsächlich gebaut werden kann, und zwar im Rahmen eines bereits bebauten Gebietes.

Mannlicher Immobilien: Grundstück verkaufen - Tipps & Ablauf

Das fertig bebaute Bauland beschreibt den Zustand von Gebäuden, die entweder eine Weiternutzung möglich machen oder einen Abriss erfordern. In diesem Zusammenhang sind allerdings notwendige Faktoren zu beachten, die einen Grundstückskauf respektive -verkauf maßgeblich beeinflussen.

Von Brachland wird gesprochen, wenn es sich beispielsweise um Gelände handelt, das ehemals landwirtschaftlich genutzt wurde. Zumeist ist ein Verkauf solcher Grundstücke relativ schwierig zu bewerkstelligen, da in vielen Fällen eine problematische Bodenqualität vorliegt.

Nun stellt sich die entscheidende Käuferfrage

Sobald festgestellt ist, dass es sich bei dem zu kaufenden Grundstück auch tatsächlich um Bauland handelt, bestimmen Faktoren, wie mögliche Wohnfläche, maximale Ausnutzung sowie der hierdurch erzielbare Verkaufspreis, die weitere Vorgehensweise.

Unterschiede beim Bebauungsplan

Grundsätzlich wird zwischen einem qualifizierten sowie einem einfachen Bebauungsplan unterschieden. Die tatsächliche Art und Weise, wie das Grundstück bebaut werden darf, ist ausschließlich aus dem qualifizierten Bebauungsplan ersichtlich. Daher ist auch die Zulässigkeit von Bauvorhaben in rechtskräftigem Rahmen festgelegt. Viele Gemeinden und Städte veröffentlichen zwischenzeitlich die Bebauungspläne und die jeweils aktuellen Plan-Verfahren online.

Für Bauherren sind folgende Eintragungen künftig relevant

  • Bauformen und Bauweisen von Bauwerken
  • Abstandsflächen
  • Art der baulichen Nutzung
  • Maximale Anzahl Vollgeschosse
  • Dachneigung und Dachform
  • Baufenster, Baulinie und Baugrenze
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Bei fehlendem qualifizierten Bebauungsplan

Sofern aus einem Bebauungsplan keine Bebaubarkeit hervorgeht oder wenn es gar keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt und auch nicht aus umliegenden Bauwerken abgeleitet werden kann, ist es besonders anzuraten, dass beim zuständigen Bauamt eine Bauvoranfrage gestellt wird. Zu diesem Zweck sollten einige Bauvorschläge eingereicht werden, damit haben Sie das Recht auf eine Prüfung sowie eine drei Jahre gültige und vor allem rechtsverbindliche Festlegung der Bebaubarkeit. Eine solche Voranfrage wird in der Regel von Stadtplanern oder Architekten ausgestellt, die Kosten werden von der Gemeinde bekanntgegeben.

Soll eine vollständige Bauvoranfrage gestellt werden, müssen folgende Unterlagen zusammengestellt werden:

  • Baubeschreibung
  • Bauantrag
  • Lageplan
  • Entwässerungsplan
  • Einverständniserklärung von Nachbarn
  • Bestandsfotos

Prinzipiell kann auch der Kaufinteressent bereits vor dem Verkauf oder Kauf in diesem Fall eine Bauvoranfrage stellen. Dies ist oft dann der Fall, wenn es sich um Bauträger handelt, denn diese sind sehr daran interessiert, das Projekt bereits perspektivisch zu klären.

Tipp:

Bei übermäßig großen Grundstücken macht es Sinn, diese zu teilen, wenn es um die private Nutzung geht. Hierbei gilt es abzuklären, inwieweit nach der Teilung die beiden Grundstücke bebaut werden können. In der Folge lässt sich so in aller Regel ein höherer Preis erzielen. Bei dieser Vorgehensweise wird dann von der sogenannten separaten Realteilung gesprochen. Gleichzeitig erhalten die beiden geteilten Grundstücke auch einen extra Grundbucheintrag und es wird eine detaillierte notarielle Beurkundung nötig.